Allgemeine Geschäftsbedingungen mit
Kundeninformationen
Inhaltsverzeichnis
1. Geltungsbereich
2. Vertragsschluss
3. Widerrufsrecht
4. Überlassung der Mietsache
5. Miete und Zahlungsbedingungen
6. Gebrauch der Mietsache, Gebrauchsüberlassung an Dritte
7. Obliegenheiten des Mieters
8. Änderungen an der Mietsache
9. Erhaltungspflicht des Vermieters, Rechte des Mieters bei Mängeln
10. Haftung
11. Vertragslaufzeit, Beendigung des Mietverhältnisses
12. Rückgabe der Mietsache
13. Anwendbares Recht
14. Gerichtsstand
15. Alternative Streitbeilegung
1) Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB") der
BadenBikeRental OHG (nachfolgend "Vermieter"), gelten für alle Mietverträge, die ein
Verbraucher oder Unternehmer (nachfolgend „Mieter“) mit dem Vermieter hinsichtlich
der auf der Website des Vermieters dargestellten Mietsachen abschließt. Hiermit wird
der Einbeziehung von eigenen Bedingungen des Mieters widersprochen, es sei denn, es
ist etwas anderes vereinbart.
1.2 Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft
zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer
selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.
1.3 Unternehmer im Sinne dieser AGB ist eine natürliche oder juristische Person oder
eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in
Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
2) Vertragsschluss
2.1 Die auf der Website des Vermieters beschriebenen Mietsachen stellen keine
verbindlichen Angebote seitens des Vermieters dar, sondern dienen zur Abgabe eines
verbindlichen Angebots auf Abschluss eines Mietvertrages durch den Mieter.
2.2 Der Mieter kann das Angebot über das in die Website des Vermieters integrierte
Online-Bestellformular abgeben. Dabei gibt der Mieter, nachdem er die ausgewählten
Mietsachen in den virtuellen Warenkorb gelegt und den elektronischen Bestellprozess
durchlaufen hat, durch Klicken des den Bestellvorgang abschließenden Buttons ein
rechtlich verbindliches Vertragsangebot in Bezug auf die im Warenkorb enthaltenen
Mietsachen ab. Ferner kann der Mieter das Angebot auch telefonisch oder per E-Mail
gegenüber dem Verkäufer abgeben.
2.3 Der Vermieter kann das Angebot des Mieters innerhalb von fünf Tagen annehmen,
- indem er dem Mieter eine schriftliche Auftragsbestätigung oder eine
Auftragsbestätigung in Textform (Fax oder E-Mail) übermittelt, wobei insoweit der
Zugang der Auftragsbestätigung beim Mieter maßgeblich ist, oder
- indem er dem Mieter die Mietsache überlässt, wobei insoweit der Zugang der
Mietsache beim Kunden maßgeblich ist, oder
- indem er den Mieter nach Abgabe von dessen Bestellung zur Zahlung auffordert.
Liegen mehrere der vorgenannten Alternativen vor, kommt der Vertrag in dem
Zeitpunkt zustande, in dem eine der vorgenannten Alternativen zuerst eintritt. Nimmt
der Vermieter das Angebot des Mieters innerhalb vorgenannter Frist nicht an, so gilt dies
als Ablehnung des Angebots mit der Folge, dass der Mieter nicht mehr an seine
Willenserklärung gebunden ist.
2.4 Die Frist zur Annahme des Angebots beginnt am Tag nach der Absendung des
Angebots durch den Mieter zu laufen und endet mit dem Ablauf des fünften Tages,
welcher auf die Absendung des Angebots folgt.
2.5 Bei der Abgabe eines Angebots über das Online-Bestellformular des Vermieters wird
der Vertragstext nach dem Vertragsschluss vom Vermieter gespeichert und dem Mieter
nach Absendung von dessen Bestellung in Textform (z. B. E-Mail, Fax oder Brief)
übermittelt. Eine darüber hinausgehende Zugänglichmachung des Vertragstextes durch
den Vermieter erfolgt nicht.
2
.6 Vor verbindlicher Abgabe der Bestellung über das Online-Bestellformular des
Vermieters kann der Mieter mögliche Eingabefehler durch aufmerksames Lesen der auf
dem Bildschirm dargestellten Informationen erkennen. Ein wirksames technisches Mittel
zur besseren Erkennung von Eingabefehlern kann dabei die Vergrößerungsfunktion des
Browsers sein, mit deren Hilfe die Darstellung auf dem Bildschirm vergrößert wird. Seine
Eingaben kann der Mieter im Rahmen des elektronischen Bestellprozesses so lange über
die üblichen Tastatur- und Mausfunktionen korrigieren, bis er den den Bestellvorgang
abschließenden Button anklickt.
2.7 Für den Vertragsschluss steht ausschließlich die deutsche Sprache zur Verfügung.
2.8 Die Bestellabwicklung und Kontaktaufnahme finden in der Regel per E-Mail und
automatisierter Bestellabwicklung statt. Der Kunde hat sicherzustellen, dass die von ihm
zur Bestellabwicklung angegebene E-Mail-Adresse zutreffend ist, so dass unter dieser
Adresse die vom Vermieter versandten E-Mails empfangen werden können.
Insbesondere hat der Kunde bei dem Einsatz von SPAM-Filtern sicherzustellen, dass alle
vom Vermieter oder von diesem mit der Bestellabwicklung beauftragten Dritten
versandten E-Mails zugestellt werden können.
3) Widerrufsrecht
3.1 Verbrauchern steht grundsätzlich ein Widerrufsrecht zu.
3.2 Nähere Informationen zum Widerrufsrecht ergeben sich aus der Widerrufsbelehrung
des Vermieters.
4) Überlassung der Mietsache
4.1 Die Überlassung der Mietsache erfolgt grundsätzlich auf dem Versandweg an die
vom Mieter angegebene Lieferanschrift. Dabei ist die im Bestellprozess des Vermieters
angegebene Lieferanschrift maßgeblich, sofern nichts anderes vereinbart ist.
4.2 Sendet das Transportunternehmen die versandte Mietsache an den Vermieter
zurück, da eine Zustellung beim Mieter nicht möglich war, trägt der Mieter die Kosten für
den erfolglosen Versand. Dies gilt nicht, wenn der Mieter sein Widerrufsrecht wirksam
ausübt, wenn er den Umstand, der zur Unmöglichkeit der Zustellung geführt hat, nicht
zu vertreten hat oder wenn er vorübergehend an der Annahme der angebotenen
Leistung verhindert war, es sei denn, dass der Vermieter ihm die Leistung eine
angemessene Zeit vorher angekündigt hatte.
4.3 Selbstabholung ist aus logistischen Gründen nicht möglich.
5) Miete und Zahlungsbedingungen
5.1 Die auf der Website des Vermieters angegebenen Preise sind Gesamtpreise, die die
gesetzliche Umsatzsteuer enthalten. Gegebenenfalls zusätzlich anfallende Liefer- und
Versandkosten werden auf der Website des Vermieters gesondert angegeben.
5.2 Die Miete umfasst die Vergütung für die Überlassung der Mietsache sowie für deren
Instandhaltung und Instandsetzung.
5.3 Auf Wunsch des Mieters vorgenommene Anpassungen und/oder Änderungen der
Mietsache sind gesondert zu vergüten, soweit sie nicht zur Instandhaltung bzw.
Instandsetzung der Mietsache, bzw. zur Sicherung des vertragsmäßigen Gebrauchs
erforderlich sind.
5.4 Die Miete wird wie folgt abgerechnet:
- Die Miete ist für die gesamte Vertragslaufzeit im Voraus zu zahlen, sofern nichts
anderes vereinbart ist. Für die Zahlung der Miete kann der Mieter zwischen
unterschiedlichen Zahlungsarten wählen, die auf der Website des Vermieters angegeben
werden. Gegebenenfalls zusätzlich anfallende Liefer- und Versandkosten sind zusammen
mit der Miete zu entrichten.
6) Gebrauch der Mietsache, Gebrauchsüberlassung an Dritte
6.1 Die Überlassung der Mietsache erfolgt zur ausschließlichen Benutzung durch den
Mieter. Die Mietsache darf nur zu den vertraglich vereinbarten Zwecken verwendet
werden.
6.2 Der Mieter ist ohne Erlaubnis des Vermieters nicht berechtigt, den Gebrauch an der
Mietsache einem Dritten zu überlassen, insbesondere diese zu vermieten oder zu
verleihen.
7) Obliegenheiten des Mieters
Der Mieter hat die Mietsache pfleglich zu behandeln und vor Schäden zu bewahren. Er
wird die Wartungs-, Pflege- und Gebrauchsanweisungen des Vermieters im Rahmen des
ihm Zumutbaren befolgen. Kennzeichnungen der Mietsache, insbesondere Schilder,
Nummern oder Aufschriften, dürfen nicht entfernt, verändert oder unkenntlich gemacht
werden.
8) Änderungen an der Mietsache
8.1 Der Vermieter ist berechtigt, Änderungen an der Mietsache vorzunehmen, sofern
diese der Erhaltung dienen. Maßnahmen zur Verbesserung dürfen nur vorgenommen
werden, wenn sie für den Mieter zumutbar sind und hierdurch der vertragsgemäße
Gebrauch der Mietsache nicht beeinträchtigt wird. Der Vermieter hat den Mieter über
entsprechende Maßnahmen rechtzeitig im Voraus in Kenntnis zu setzen. Entstehen dem
Mieter aufgrund dieser Maßnahmen Aufwendungen, so sind diese vom Vermieter zu
ersetzen.
8.2 Änderungen und Anbauten an der Mietsache durch den Mieter bedürfen der
vorhergehenden Zustimmung des Vermieters. Dies gilt insbesondere für Anbauten oder
Einbauten sowie die Verbindung der Mietsache mit anderen Gegenständen. Bei
Rückgabe der Mietsache stellt der Mieter auf Verlangen des Vermieters den
ursprünglichen Zustand wieder her.
9) Erhaltungspflicht des Vermieters, Rechte des Mieters bei Mängeln
9.1 Der Vermieter ist verpflichtet, die Mietsache für die Dauer der Mietzeit in einem zum
vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu erhalten und die dazu erforderlichen
Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten durchzuführen. Die entsprechenden
Maßnahmen werden in regelmäßigen Wartungsintervallen sowie beim Auftreten von
Mängeln, Störungen oder Schäden durchgeführt. Dem Vermieter ist der hierzu
erforderliche Zugang zu der Mietsache zu gewähren.
9.2 Der Mieter hat dem Vermieter auftretende Mängel, Störungen oder Schäden
unverzüglich anzuzeigen.
9.3 Die Behebung von Mängeln erfolgt durch kostenfreie Nachbesserung bzw. Reparatur
der Mietsache. Hierzu ist dem Vermieter ein angemessener Zeitraum einzuräumen. Mit
Zustimmung des Mieters kann der Vermieter die Mietsache oder einzelne Komponenten
der Mietsache zum Zwecke der Mängelbeseitigung austauschen. Der Mieter wird seine
Zustimmung hierzu nicht unbillig verweigern.
9.4 Eine Kündigung des Mieters gem. § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BGB wegen
Nichtgewährung des vertragsgemäßen Gebrauchs ist erst zulässig, wenn dem Vermieter
ausreichende Gelegenheit zur Mängelbeseitigung gegeben wurde und diese
fehlgeschlagen ist. Von einem Fehlschlagen der Mängelbeseitigung ist erst auszugehen,
wenn diese unmöglich ist, wenn sie vom Vermieter verweigert oder in unzumutbarer
Weise verzögert wird, wenn begründete Zweifel bezüglich der Erfolgsaussichten
bestehen oder wenn aus anderen Gründen eine Unzumutbarkeit für den Mieter gegeben
ist.
9.5 Die Rechte des Mieters wegen Mängeln sind ausgeschlossen, soweit dieser ohne
Zustimmung des Vermieters Änderungen an der Mietsache vornimmt oder vornehmen
lässt, es sei denn, der Mieter weist nach, dass die Änderungen keine für den Vermieter
unzumutbaren Auswirkungen auf Analyse und Beseitigung des Mangels haben. Die
Rechte des Mieters wegen Mängeln bleiben unberührt, sofern der Mieter zur Vornahme
von Änderungen, insbesondere im Rahmen der Ausübung des Selbstbeseitigungsrechts
gem. § 536a Abs. 2 BGB berechtigt ist, und diese fachgerecht ausgeführt sowie
nachvollziehbar dokumentiert wurden.
10) Haftung
10.1 Die verschuldensunabhängige Haftung des Vermieters nach § 536a Abs. 1 BGB
wegen Mängeln, die bereits zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorhanden waren, ist
ausgeschlossen.
10.2 Im Übrigen haftet der Vermieter dem Mieter aus allen vertraglichen,
vertragsähnlichen und gesetzlichen, auch deliktischen Ansprüchen auf Schadens- und
Aufwendungsersatz wie folgt:
10.2.1 Der Vermieter haftet aus jedem Rechtsgrund uneingeschränkt
- bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit,
- bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Verletzung des Lebens, des Körpers oder der
Gesundheit,
- aufgrund eines Garantieversprechens, soweit diesbezüglich nichts anderes geregelt ist,
- aufgrund zwingender Haftung wie etwa nach dem Produkthaftungsgesetz.
10.2.2 Verletzt der Vermieter fahrlässig eine wesentliche Vertragspflicht, ist die Haftung
auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, sofern nicht gemäß
vorstehender Ziffer unbeschränkt gehaftet wird. Wesentliche Vertragspflichten sind
Pflichten, die der Vertrag dem Vermieter nach seinem Inhalt zur Erreichung des
Vertragszwecks auferlegt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des
Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Mieter regelmäßig
vertrauen darf.
10.2.3 Im Übrigen ist eine Haftung des Vermieters ausgeschlossen.
10.2.4 Vorstehende Haftungsregelungen gelten auch im Hinblick auf die Haftung des
Vermieters für seine Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter.
11) Vertragslaufzeit, Beendigung des Mietverhältnisses
11.1 Das Mietverhältnis wird befristet geschlossen und endet automatisch mit Ablauf
der vereinbarten Mietdauer. Die Mietdauer wird dem Mieter auf der Website des
Vermieters mitgeteilt.
11.2 Die Miete beginnt mit Überlassung der Mietsache an den Mieter.
11.3 Das Recht des Mieters zur außerordentlichen Kündigung gem. § 543 Abs. 2 Satz 1
Nr. 1 BGB wegen Nichtgewährung des vertragsgemäßen Gebrauchs sowie das Recht
jeder Partei zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
11.4 Die Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Textform (z. B. E-Mail).
12) Rückgabe der Mietsache
12.1 Bei Beendigung des Vertragsverhältnisses hat der Mieter dem Vermieter die
Mietsache in ordnungsgemäßem Zustand zurückzugeben.
12.2 Der Mieter hat die Kosten für die Wiederherstellung bei von ihm zu vertretenden
Schäden oder Mängeln an der Mietsache zu ersetzen.
12.3 Ist der Mieter nach dem Vertrag zur Rücksendung der Mietsache verpflichtet, trägt
er die Kosten für den Rücktransport der Mietsache, sofern nichts anderes vereinbart ist.
12.4 Bei Überschreitung der vereinbarten Mietdauer ist der Mieter verpflichtet, dem
Vermieter für jeden Tag der Überschreitung einen dem vereinbarten Mietzins
entsprechenden Betrag zu bezahlen. Die Geltendmachung eines darüber hinaus
gehenden Schadens behält sich der Vermieter ausdrücklich vor.
13) Anwendbares Recht
Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik
Deutschland. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der
gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der
Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.
14) Gerichtsstand
Handelt der Kunde als Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder
öffentlich-rechtliches Sondervermögen mit Sitz im Hoheitsgebiet der Bundesrepublik
Deutschland, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag
der Geschäftssitz des Verkäufers. Hat der Kunde seinen Sitz außerhalb des
Hoheitsgebiets der Bundesrepublik Deutschland, so ist der Geschäftssitz des Verkäufers
ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag, wenn der
Vertrag oder Ansprüche aus dem Vertrag der beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit
des Kunden zugerechnet werden können. Der Verkäufer ist in den vorstehenden Fällen
jedoch in jedem Fall berechtigt, das Gericht am Sitz des Kunden anzurufen.
15) Alternative Streitbeilegung
15.1 Die EU-Kommission stellt im Internet unter folgendem Link eine Plattform zur
Online-Streitbeilegung bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr
Diese Plattform dient als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten
aus Online-Kauf- oder Dienstleistungsverträgen, an denen ein Verbraucher beteiligt ist.
15.2 Der Vermieter ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer
Verbraucherschlichtungsstelle weder verpflichtet noch bereit.
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